Equine Infektiöse Anämie im Kreis Offenbach

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Symbolfoto Weide

Symbolfoto Weide (© www.toffi-images.de)

Im Kreis Offenbach, Hessen, gibt es einen Fall der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer, auch Equine Infektiöse Anämie (EIA) genannt. Ein 14-jähriger Wallach musste eingeschläfert werden, weil er nachweislich erkrankt war.

Nachgewiesen wurde die anzeigepflichtige Equine Infektiöse Anämie bei einem 14-jährigen Wallach, der in einem Stall in Rodgau-Jürgesheim untergebracht war. Pferde, die an EIA erkrankt sind, müssen laut Gesetz eingeschläfert werden, selbst wenn sie keine Symptome zeigen. Sie sind trotzdem lebenslang Virusträger und könnten so weitere Pferde infizieren. Zudem ist es Vorschrift, dass rund um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone errichtet wird. Das ist nun auch in Rodgau-Jürgesheim geschehen.

In einem Radius von einem Kilometer um den Betrieb darf nun kein Pferd seinen angestammten Hof verlassen und auch kein neues Pferd hereingelassen werden. Laut Informationen des Kreises Offenburg sind rund 50 Pferde in diesem Gebiet registriert. Von allen werden nun Blutproben gezogen und untersucht. Fallen die Proben negativ aus, wartet man 90 Tage lang bis eine zweite Testreihe durchgeführt werden kann. Erst wenn auch diese negativ ausfällt, wird die Sperre aufgehoben. Zudem werden sämtliche Pferde ermittelt und beprobt, die mit dem toten Pferd Kontakt hatten.

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

  1. KE

    Die Infektiöse Anämie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, was tierseuchenrechtlich ein gravierender Unterschied für alle Beteiligten (Tiere, Besitzer, Halter, Tierärzte…) ist, da die Konsequenzen (wie im Artikel richtig dargestellt) sehr weitreichend sind.
    Bei meldepflichtigen Krankheiten wird lediglich eine Statistik geführt, um einen Überblick über das Seuchengeschehen zu haben, ansonsten hat eine meldepflichtige Erkrankung keinerlei Konsequenzen.
    Es mag erbsenzählerisch erscheinen, aber ob Pferde getötet werden müssen und jeder, der auch nur den Verdacht einer Infektiösen Anämie nicht anzeigt, sich strafbar macht oder schlicht eine Meldung für eine Statistik erfolgt, erscheint mir durchaus wichtig zu differenzieren.

  2. Marlis

    Es wundert mich immer, dass es relativ viele Faelle von infektiöser Anämie in Deutschland gibt. Ich reite viel in den USA und hier ist der Cogginstest Pflicht für alle Turnierpferde, bei Lehrgängen, selbst wenn man den Stall wechselt muss ein aktueller Coggins vorliegen. Und selbstverständlich muss der Test auch bei Importpferden vorliegen. Es gibt dort daher praktisch keine Faelle von infektiöser Anämie.

    • Ralph

      Also viele Fälle ist ja wohl übertrieben. Wenn Fälle aufgetreten sind, waren das Importpferde meist aus Rumänien. Wie genau das kontrolliert wird, kann ich nicht beurteilen.
      Allerdings, wenn ein Fall bekannt wird, werden die oben genannten Maßnahmen seitens der Veterinärbehörden übernommen.
      Der verpflichtende Cogginstest ist vor allem in Ländern mit vielen Vollblütern üblich; da hat sich die Rennpferde-Lobby für stark gemacht. Ich selber hatte früher in Italien gearbeitet, wo es auch Pflicht war. Da mußten wir immer etwas „kreativ“ sein, denn bevor wir das Ergebnis vorliegen hatten, war meist das Turnier vorbei.


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