FN beschließt Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde ab 2023

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Herpes-nasensekret-test

Herpes wird mittels Nasentupfertest nachgewiesen. (© www.galoppfoto.de)

Im Rahmen der Jahrestagungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat sich auch der Beirat Sport getroffen. Wichtigstes Thema auf der Agenda war die mögliche Einführung einer Herpes-Impfpflicht. Diese ist nun beschlossene Sache: Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Turnierpferde in Deutschland gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) geimpft sein!

Auslöser für die Diskussion war der EHV1-Ausbruch bei einem internationalen Springturnier in Valencia im Frühjahr 2021. Der Vorfall zog weite Kreise, weil sich das Herpesvirus schnell weiter ausbreitete. Insgesamt starben 18 Pferde, darunter auch fünf aus Deutschland. Vom 1. März bis 11. April sagte der Weltreiterverband FEI alle Pferdeveranstaltungen auf dem europäischen Festland ab, auch die FN und weitere nationale Verbände zogen nach.

Der Beirat Sport habe nun die Vor- und Nachteile eine Herpes-Impfpflicht diskutiert. FN-Veterinärin Dr. Enrica Zumnorde-Mertens wird in der offiziellen Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Das Hauptziel der Impfung ist es, die Virusausscheidung in einem Bestand zu senken. Die Impfung kann jedoch nicht das einzelne Pferd vor einer Infektion und Erkrankung schützen. Sie ist auch weniger effektiv, wenn geimpfte und ungeimpfte Pferde zusammen gehalten werden. Sie ist aber dann besonders sinnvoll, wenn alle Pferde in einem Bestand geimpft sind, denn dadurch sinkt die Menge der ausgeschiedenen Viren, da geimpfte Pferde weniger Viren ausscheiden. Wenn weniger Viren kursieren, sinkt das Risiko der Krankheitsübertragung. Bei jeder Impfung besteht natürlich das Risiko einer Impfnebenwirkung. Dennoch überwiegen mehrheitlich die Vorteile der Impfung gegen EHV-1.“

Ist ausreichend Impfstoff vorhanden?

Laut FN soll es aktuell Impfstoffe von drei verschiedenen Herstellern auf dem Markt geben, die gegen EHV-1 wirksam sind. Alle drei Hersteller hätten signalisiert, den erwarteten Bedarf an Impfstoff decken zu können. Dennoch ließen sich Engpässe nicht grundsätzlich ausschließen, daher habe man sich dazu entschieden, das Jahr 2022 noch als Übergangsphase zu nutzen. „So kann einerseits genügend Impfstoff produziert werden, andererseits erhalten alle Turnierreiter*innen die Chance, ihre Turnierpferde mit ausreichendem Vorlauf impfen zu lassen. Nach erfolgter Grundimmunisierung in bestimmten Zeitabständen werden halbjährliche Auffrischungsimpfungen analog zur Influenza-Impfung erforderlich“, heißt es von der FN.

Die Impfpflicht für Turnierpferde tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Weitere Informationen will die FN in Kürze hier veröffentlichen.

Turniersport soll digitaler werden

Auch die Digitalisierung des Turniersports war Thema. Der Beirat Sport einigte sich darauf, das Turnierergebnisse zukünftig grundsätzlich online zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit benötigen Melde- und Rechenstellen nun definitiv einen Internetzugang – bisher war dies laut Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) nur eine Empfehlung. Darüber hinaus muss nun grundsätzlich das TORIS Live-Scoring-System verwendet werden, damit alle Ergebnisse auf fn-erfolgsdaten.de direkt ersichtlich sind.

„Alle Turniersportinteressierten erwarten heute einfach, dass die Ergebnisse während oder zumindest unmittelbar nach Prüfungsende öffentlich zur Verfügung stehen. Gleichzeitig kann man davon ausgehen, dass inzwischen nahezu jeder Turnierstandort mit Internet versorgt ist. Einer Veröffentlichung über das Turnier-Organisations- und -Informationssystem steht daher nichts im Wege, zumal alle Veranstalter TORIS kostenlos nutzen können. Mit der neuen Regelung wird gleichzeitig sichergestellt, dass auch die Weiterverarbeitung der Daten durch die FN – Prüfung auf Korrektheit, Aktualisierung von Ranglistenpunkten und Gewinnsummen und so weiter – zeitnah erfolgen und auf fn-erfolgsdaten.de eingestellt werden kann“, sagt Fritz Otto-Erley, Leiter der Abteilung Turniersport der FN.

Zusätzlich soll der große Andrang bei den Nennungen entschärft werden, der aktuell viele Turnierreiter verärgert. Der Zeitraum des möglichen Nennungsschlusses wird daher von 28 auf bis zu einen Tag vor Turnierbeginn verkürzt. Als Richtwert soll ein Nennungsschluss zehn Tage vor Turnierbeginn gelten. Damit einhergehend wird die Bekanntgabe der endgültigen Zeiteinteilung nicht mehr fest definiert, sie muss laut LPO lediglich „rechtzeitig“ erfolgen.

Quelle: fn-presscheap air jordan 1 mid | jordan outlet store orlando florida

  1. Inga Kamp

    Mit Entsetzen lese ich diese News. Ich habe selbst etliche Pferde, die mit den starken Nebenwirkungen der Impfung immer wieder so gekämpft haben, dass sie sich erst erholten, als die nächste schon wieder fällig war. Ich kenn in meinem Umfeld niemanden, weder TA noch Reiter, der für diese Impfung ist. Ich bin kein Impfgegner, alle Pferde sind bei uns gegen das West-Nil Virus geimpft! Hier hat die Pharma Industrie wieder einmal einen Sieg errungen und einen Ladenhüter zum Bestseller gemacht und die Funktionäre lassen sich gerne vor diesen Karren spannen. Eine Impfung, die von Seiten der Hersteller sogar zugeben muss, dass sie mal hilft, mal nicht, ist keine Impfung. Aber am Ende solcher Prozesse gewinnt immer einer. Hier leider nur die Industrie.

  2. Inga Kamp

    Mit Entsetzen lese ich diese News. Ich habe selbst etliche Pferde, die mit den starken Nebenwirkungen der Impfung immer wieder so gekämpft haben, dass sie sich erst erholten, als die nächste schon wieder fällig war. Ich kenn in meinem Umfeld niemanden, weder TA noch Reiter, der für diese Impfung ist. Ich bin kein Impfgegner, alle Pferde sind bei uns gegen das West-Nil Virus geimpft! Hier hat die Pharma Industrie wieder einmal einen Sieg errungen und einen Ladenhüter zum Bestseller gemacht und die Funktionäre lassen sich gerne vor diesen Karren spannen. Eine Impfung, die von Seiten der Hersteller sogar zugeben muss, dass sie mal hilft, mal nicht, ist keine Impfung. Aber am Ende solcher Prozesse gewinnt immer einer. Hier leider nur die Industrie.


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