Nadja Peter Steiner bis Mai 2021 wegen Dopings gesperrt

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Nadja Peter Steiner und ihre Stute Saura de Fondcombe beim CHIO Aachen 2017. (© www.paulinevonhardenberg.com)

Der Fall liegt schon zweieinhalb Jahre zurück, aber erst jetzt hat der Weltreiterverband FEI eine Entscheidung getroffen: Die Schweizer Springreiterin Nadja Peter Steiner wurde wegen Dopings für zwei Jahre gesperrt.

Am 8. Oktober 2017 war Nadja Peter Steiners Toppferde Saura de Fondcombe beim Drei-Sterne-Weltcuptunier in Tetouan, Marokko, positiv auf die verbotene Substanz O-Desmethyltramadol getestet worden, ein Abbauprodukt des Schmerzmittels Tramadol aus der Humanmedizin. Für Pferde ist das Medikament nicht zugelassen.

Peter Steiner war damals schon einmal vorläufig für neun Monate gesperrt worden. In einer weiteren vorläufigen Entscheidung im August 2018 hob die FEI die Sperre jedoch erst einmal wieder auf. Es hieß damals, es gebe „besondere Umstände“, die diese Maßnahme rechtfertigten. Das Verfahren war aber noch nicht abgeschlossen.

Hand abgeleckt und kontaminiert?

Nadja Peter Steiner hatte damals zu ihrer Verteidigung vorgetragen, die positive Probe sei durch Kontamination zustande gekommen, weil ihr Pferd während der Siegerehrung von Angestellten des Königshauses festgehalten werden sollte. Die Zeremonie habe rund 20 bis 30 Minuten gedauert. Ein Fotograf habe im Bild festgehalten, wie ihre Stute der Person an ihrer Seite die Hand abgeleckt hat. Während der Zeremonie habe sie dazu viel Zeit gehabt. Sie ist überzeugt, dass die verbotene Substanz während dieses Zeitraums in ihr Pferd gelangt sein müsse.

Dies sei aber eine Situation gewesen, die sie nicht hatte vorhersehen können und die sich ihrer Kontrolle entzog. Von daher treffe sie keine Schuld an der positiven Dopingprobe. Sie habe versucht, Kontakt zu der Person auf dem Bild aufzunehmen, aber das sei ihr ebenso wenig gelungen wie eine Wasserprobe zum fraglichen Zeitpunkt von dem Turnierplatz zu bekommen. Sie ist aber ohnehin überzeugt, dass selbst wenn sie mit der Person auf dem Foto hätte sprechen können, diese niemals zugegeben hätte, Tramadol zu konsumieren oder auch nur irgendetwas, was die Turnierserie unter dem Patronat des Königs von Marokko in ein schlechtes Licht gerückt hätte.

„Kokain der Armen“

Von Seiten des Veranstalters wurde hingegen bestritten, dass die Angestellten Kontakt zu den Pferden hatten. Etwas, was auf dem fraglichen Foto ja aber nachgewiesen werden könne, so die Rechtsanwältin von Nadja Peter Steiner, Dr. Monika Gattiker, gegenüber der Schweizer Pferdewoche.

Nadja Peter Steiner konnte zudem wissenschaftliche Ausführungen vorlegen, nach denen die Konzentration des Mittels im Organismus ihres Pferdes tatsächlich durch Kontakt mit Schweiß oder Urin einer Person zustande gekommen sein könnte, die Tramadol konsumiert. Das Mittel werde „in ganz Nordafrika verbreitet missbraucht“. Es gelte als das „Kokain der Armen“, so Peter Steiners Anwältin.

Die FEI bestreitet diese Möglichkeit nicht, argumentiert aber, dass die Konzentration sich genauso gut aus der Abbauzeit der Substanz im Organimus ergeben könnte. Es sei der Reiterin nicht gelungen, hinreichende Beweise vorzulegen, dass das Pferd Kontakt zu Menschen in seiner Umgebung hatte, die Tramadol konsumieren. Auch gebe es keine Wasserprobe vom Zeitpunkt des Turniers, in der eine erhöhte Tramadol-Konzentration hätte nachgewiesen werden können. Wäre das Wasser zum fraglichen Zeitpunkt verunreinigt gewesen, so die Argumentation der FEI, hätte es auch noch weitere positive Fälle auf dem Turnier geben müssen. Doch das war nicht der Fall.

Die Strafe

Eben weil es Peter Steiner als „Person Responsible“ nicht gelungen sei zu beweisen, dass sie an der positiven Dopingprobe keine Schuld trifft, gebe es auch keinen Anlass, die Standardstrafe von zwei Jahren Sperre für einen positiven Dopingfall ohne vorherigen Vorfall zu mildern. Allerdings wird die vorläufige Sperre von neun Monaten angerechnet, so dass Nadja Peter Steiner nicht noch einmal volle zwei Jahre sowohl von internationalen wie auch nationalen Turnierplätzen gesperrt bleibt, sondern nur bis zum 23. Mai 2021.

Zudem muss die Reiterin 7500 Schweizer Franken Strafe zahlen, die Kosten des Prozesses in Höhe von 2000 Schweizer Franken tragen und die Kosten für die B-Probe ebenso.

Den gesamten Fall kann man hier einsehen.

Nadja Peter Steiner hat nun 21 Tage Zeit, vor dem internationalen Sportgerichtshof (CAS) Berufung gegen die Entscheidung der FEI einzulegen.men’s jordan release dates | nike air jordan 1 low outlet

Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.