Sperma-Schwund in Ostwestfalen weitet sich aus

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For Pleasure v. Furioso II unter Marcus Ehning

(© www.toffi-images.de)

Noch mehr verschwundenes Springpferde-Sperma, mit dem Tierarzt Torsten Köhler aus Lügde (Kreis Lippe in Ostwestfalen) etwas zu tun haben soll. Erst war der TG-Samen des Capitol-Sohns Carthago verschwunden, das er in Aufbewahrung gehabt haben soll (SG Online berichtete). Jetzt erklärt die Regionalzeitung „Westfalen-Blatt“, dass auch TG-Samen der Hengste For Pleasure und Couleur Rubin fehlt.

Und so bekommt das Landgericht Detmold es mit noch mehr verschwundenen Röhrchen voll des wertvollen Safts renommierter Springvererber zu tun. Von For Pleasure würden laut dem Detmolder Gericht zwei Portionen fehlen, von Couleur Rubin vier, schreibt das Westfalen-Blatt. Wie im Falle von Carthago, sei auch dieses TG-Sperma Torsten Köhler zur Aufbewahrung gegeben worden. Der Auftrag kam von zwei Kunden, die ihre Stuten besamen lassen wollten. Köhler habe den Samen seinerseits dem Pferdezüchter und -händler Harwig Rellensmann zur Verwahrung überreicht. Rellensmann betreibt im lippischen Örtchen Extertal eine regional recht bekannte Springpferdezucht, aus der bereits einige Sportpferde sowie diverse gekörte Hengste hervorgingen.

Nach Angaben der regionalen Tageszeitung ist es im vergangenen Jahr zu einem Zerwürfnis zwischen Tierarzt Köhler und Züchter Rellensmann gekommen. Köhler habe daraufhin die Spermaportionen von For Pleasure und Couleur Rubin zurückverlangt vergeblich. Das Sperma war verschwunden. Gegenüber dem Westfalen-Blatt sagte Rellensman, Köhler habe jederzeit „freien Zugang zu den tiefgefrorenen Portionen gehabt“, und er „wisse auch nicht, wo das Sperma geblieben ist.“

Tierarzt Torsten Köhler soll Rellensmann nun auf die Herausgabe des Samens verklagt haben. Außerdem solle der Pferdezüchter möglichen Schadenersatzforderungen der Kunden des Tierarztes nachkommen. Demzufolge wird Tierarzt Köhler nach seinem Dezember-Termin am Landgericht Detmold, bei dem es um das verschwundene Sperma von Carthago geht, einen weiteren Kalendereintrag am 19. Januar haben, wenn der Zivilprozess beginnt, der mögliche Schadenersatzansprüche wegen des verschwundenen Erbgutes von For Pleasure und Couleur Rubin klären soll.

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