Neuerungen für Hengstleistungsprüfungen ab 2023

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Follow Up v. Follow Him, bester Dressurhengst beim letzten Kurzveranlagungstest in Vechta im Dezember 2022. (© OLD Art)

Mal wieder etwas Neues in Sachen Hengstleistungsprüfungen. Die Zuchtverbände hatten sich Ende November getroffen, um ihre Eindrücke von den Kurz-Veranlagungsprüfungen auszutauschen, die ja 2022 erstmals durchgeführt worden waren. Sie sollen beibehalten werden. Einer von mehreren Beschlüssen, die gefasst wurden.

Die verkürzten Veranlagungsprüfungen (Kurz-VA) waren 2022 erstmals sowohl von mehreren Zuchtverbänden an ihren Standorten sowie von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) am Bundesstützpunkt in Warendorf durchgeführt worden. Sie sollen nun ab April ausschließlich für dreijährige Hengste und über drei Tage durchgeführt werden.

Diese drei Tage sollen den Hengsten bei der Ankunft Zeit zur Akklimatisierung geben. Als Organisatoren kommen sowohl die FN als auch die Zuchtverbände selbst infrage. Sie können alleine agieren, oder zusammen.

Die Mindestanzahl der Teilnehmer liegt weiterhin bei zehn Hengsten pro Prüfung. Es können gekörte und ungekörte Hengste teilnehmen. Oldenburger und Holsteiner Verband hatten bereits 2022 die Kurz-VA mit einer Sattelkörung kombiniert. Das soll auch künftig möglich sein, auch für bereits gekörte Hengste.

Die Mehrheit der Zuchtverbandsvertreter sprach sich außerdem dafür aus, dass Zuchtleiter und Vorstandsmitglieder der jeweiligen Zuchtverbände bei den Veranlagungsprüfungen mitwirken können. Allerdings sollen keine Sachverständigen berufen werden, die in den letzten 100 Tagen und/oder aktuell als Trainer bei einem der Aussteller, Reiter und/oder teilnehmenden Hengste aktiv sind bzw. waren.

Eintragung ins Hengstbuch I

Die abgelegte Kurz-VA bleibt Voraussetzung für die Eintragung eines dreijährigen Hengstes ins Hengstbuch I. Das bedeutet für die Züchter, dass sie einen dreijährigen Hengst frühestens ab April nutzen können, wollen sie sichergehen, dass das zu erwartende Fohlen volle Papiere erhält. Denn die gibt es nur, wenn der Vater im Hengstbuch I registriert ist.

Neu ist, dass vierjährige Hengste ohne zuvor erbrachten Leistungsnachweis auch dann vorläufig ins Hengstbuch I eingetragen werden können, wenn sie nur die Sportprüfung I ablegen.

Der empfohlene Weg für die dauerhafte Eintragung im Hengstbuch I ist die Kombination dreijährig Kurz-VA, vierjährig Sportprüfung Teil I, fünfjährig Sportprüfung Teil II.

Auch ein abgelegter 50-Tage-Test sowie entsprechende Turniererfolge bleiben Grundlage für die Eintragung im Hengstbuch I.

Alternativ hat man sich auf folgende Kombinationsmöglichkeiten geeinigt:

  • Kurz-VA + Sportprüfung Teil II
  • Kurz-VA + Qualifikation zum Bundeschampionat fünf- oder sechsjährig
  • Sportprüfung I + II
  • Sportprüfung I + Qualifikation zum Bundeschampionat fünf- oder sechsjährig
  • Sportprüfung II + Qualifikation zum Bundeschampionat fünf- oder sechsjährig

Die Neuerungen in Sachen Hengstleistungsprüfung sind bereits in den HLP-Richtlinien aktualisiert worden. Man findet alles unter www.hengstleistungspruefung.de.

Die Rahmenbestimmungen der Zuchtverbandsordnung (ZVO) werden ebenfalls auf Basis der neu gefassten Beschlüsse überarbeitet und müssen dann noch von den Zuchtverbänden verabschiedet werden, ehe sie veröffentlicht werden können.air jordan 1 royal nike outlet | Luxury Online Shop | High-End Designer Fashion Store Shopping | JmksportShops

Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.