Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die seit dem 22. November 2022 gültig ist, sorgt für Wirbel. Um die Interessen aller Tierhalter in Deutschland zu wahren, hat sich nun, knapp ein Jahr später, die „Vereinigung Deutscher Tierhalter“ gegründet.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die seit dem 22. November 2022 gültig ist, sorgt für Wirbel. Um die Interessen aller Tierhalter in Deutschland zu wahren, hat sich nun, knapp ein Jahr später, die „Vereinigung Deutscher Tierhalter“ gegründet.
Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wirft nicht nur in puncto Preissteigerungen Fragen auf, sondern auch was die Auslegungen der einzelnen Regelungen angeht. Einer der Hauptstreitpunkte ist die Hausbesuchsgebühr. Um diese und weitere Punkte ging es nun in einem Gespräch zwischen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der Bundestagsabgeordneten Anne Monika Spallek von Bündnis90/Die Grüne.
Der Rennsportverband „Deutscher Galopp“ hat sich ebenfalls eingehend mit der neuen Gebührenordnung für Tierärzte beschäftigt und unter anderem ein Rechtsgutachten zur Hausbesuchsgebühr in Auftrag gegeben.
Trotz eines Verständnisses für die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gibt es von Seiten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in einigen Punkten klare Kritik. Soenke Lauterbach kritisiert unter anderem von den Verfassern selbst als „Fehler“ bezeichneten Einordnung des Pferdes in die Kategorie „nicht landwirtschaftlich genutztes Tier“.
Der Bundesrat hat bereits am 8. Juli dieses Jahres die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erarbeitete Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschlossen. Am 22. November wird diese nun in Kraft treten und bringt für Pferdebesitzer einige Preissteigerungen mit sich.