Steuerverfahren gegen Beerbaum gegen Bußgeld eingestellt

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Weil er bei der Einfuhr von Pferden aus Nicht-EU-Ländern falsche Angaben zum Kauf gemacht hat, geriet er ins Visier der Steuerbehörden. 

Zum Zoff mit den Funktionären der Deutschen Reiterlichen  Vereinigung (FN)  wegen seines eingestandenen laxen Umgangs mit Medikationen kommt für Ludger Beerbaum noch Ärger mit den Steuerbehörden. Vor dem Amtsgericht Münster musste sich der Olympiasieger und Europameister wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten. Wie die Westfälischen Nachrichten (Münster) berichten, wurde dem 45-jährigen Springreiter vorgeworfen, bei der Einfuhr von insgesamt fünf Pferden zu niedrige Preise angesetzt zu haben, um Steuern zu sparen. Dabei ging es unter anderem um das Pferd Lord II, das ein belgischer Kunde seiner 17-jährigen Tochter schenken wollte. Ludger Beerbaum besorgte sich das Pferd über einen befreundeten Springreiter in Norwegen für 400.000  Euro, der 49-Jährige verlangte 50.000 Euro Vermittlungsprovision. Außerdem sollte der Mehrerlös das Pferd soll für fast eine Million weiterverkauft worden sein geteilt werden. Die Gewinnspanne hätte demnach rund 500.000 Euro, als0 mehr 100 Prozent betragen! Beerbaum erklärte, ihm sei nicht bewusst gewesen, vorsätzlich Steuern hinterzogen zu haben. Der Hauptvorwurf konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Übrig blieb ein Steuerschaden von 20.000 Euro. Gegen eine Zahlung von weiteren 20.000 Euro, zahlbar zu je 5000 Euro an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen wurde das Verfahren eingestellt. 

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