Update zum Tierquälerei-Fall Ulrike Prunthaller

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Nachdem Ulrike Prunthaller und ihr Trainer Friedrich Atschko wegen wegen illegaler Trainingsmethoden zu Geldbußen und Turniersperren veruteilt worden sind, hat der Arbeitgeber der beiden, Wenzel Schmidt vom Betrieb Bartlgut, reagiert.

Schmidt hat eine Presseerklärung herausgegeben, in der er Vorwürfe gegen das Tiroler Schiedsgericht erhebt, weches Ulrike Prunthaller verurteilt hatte. Außerdem hat er noch einmal bekräftigt, dass er seine Reiterin trotz der Verurteilung weiter unterstützen werde. Diese würde in Berufung gehen. Es sei eine „Skandalöse Art und Weise, in der sich das Verbands-Schiedsgericht über die staatliche Entscheidung in der Sache hinwegsetze“. Mit der „staatlichen Entscheidung“ meint Schmidt die Einstellung des Verfahrens gegen Prunthaller durch die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis am 20. November 2011. Hier hatte man ermittelt, nachdem der Österreichische Pferdesportverband unter Leitung von Präsidentin Elisabeth Max-Theurer Strafanzeige gegen Prunthaller gestellt hatte.

Darüber hinaus wirft Schmidt dem Schiedsgericht Befangenheit vor. Die Vorsitzende, Dr. Angelika May, habe sich mit den Belastungszeuginnen im Vorfeld der Verhandlungen privat getroffen, um mit ihnen den Fall zu erörtern. Ulrike Prunthaller habe eine Befangenheitsanzeige eingebracht, die jedoch vom Magister Nikolaus Haim, dem Präsident des Tiroler Pferdesportverbandes, abgelehnt wurde. Was „aufgrund des bisherigen Verfahrensablaufes leider wenig überraschend“ sei, wie Schmidt weiter erklärte.

Auch habe man bei der Besichtigung des Bartlgutes durch das Schiedsgericht einen Sachverständigen vermisst. Und schließlich „füge es sich ins Bild des gesamten bemerkenswerten Disziplinarverfahrens, dass den beiden Belastungszeuginnen REchtsanwälte zur Seite gestellt wurden, deren Kosten von der Präsidentin (des OEPS) Elisabeth Max-Theurer übernommen wurden“.

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Dazu der Österreichischen Pferdesportverband (OEPS):

Wie die meisten Sportverbände setzt auch der OEPS zur Wahrung der Grundsätze und Regeln des Sports Schiedsgerichte ein. Durch die Besetzung mit Mitgliedern, die dem (Reit)-Sport nahestehen, können diese Gremien sachnäher entscheiden. Das in der Causa Prunthaller befasste Gremium des Tiroler Pferdesportverbandes bestand aus einer Berufsrichterin, einer Staatsanwältin und einem Tierarzt. Alle Mitglieder der Kommission haben eigene langjährige Erfahrung mit Turniersport und Pferdehaltung aufzuweisen. Für ihre Tätigkeit als Schiedsrichter werden sie nicht entlohnt, es ist ein Ehrenamt. Das Tiroler Schiedsgericht wurde wegen Befangenheit anderer Landesfachverbände deswegen befasst, weil den Mitgliedern des Senats weder Wenzel Schmid noch Ulrike Prunthaller oder Friedrich Atschko vor dem Verfahren persönlich bekannt waren. Zum Schiedsspruch gelangte der Senat nach einem aufwändig geführten Beweisverfahren, in dem sämtliche Verfahrensrechte der Beteiligten beachtet wurden.

Ulrike Prunthaller und Fritz Atschko waren durch äußerst versierte Strafverteidiger vertreten, die von Wenzel Schmid finanziert wurden. Es wurden viele Zeugen einvernommen, ein Ortsaugenschein auf dem Bartlgut durchgeführt und ein Sachverständigengutachten durch den renommierten deutschen Sachverständigen für Tierschutz, Dr. Maximilian Pick, eingeholt. Der kam zu dem Schluss, dass von den Disziplinarbeschuldigten „Elektroschockgeräte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eingesetzt worden sind. Diese Ausführungen deckten sich mit den eigenen Wahrnehmungen des Schiedsgerichtes im Rahmen eines im Dezember 2011 durchgeführten Augenscheines.

OEPS duldet keine Manipulation an Pferden mit Elektroschockern

Dass das Strafverfahren wegen Verdachts auf Tierquälerei gegen Ulrike Prunthaller von der Staatsanwaltschaft Ried Ende November 2011 im Zweifel eingestellt wurde, steht auf einem anderen Blatt. Zur Illustration: ein vermeintlich absichtliches Foul im Fußball, das wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Strafanzeige gebracht wird und vor Gericht abgewiesen wird, bedeutet für das Sportgericht des Fußballverbandes nicht die Aufhebung einer Sperre, die so ein Foul wohl nach sich ziehen würde. Der OEPS stellt in der Causa Prunthaller ein für alle Mal klar: Manipulationen an Pferden mit Elektroschockern sind unabhängig von gerichtlicher Strafbarkeit mit den ethischen Grundsätzen im Pferdesport niemals in Einklang zu bringen! Es ist dem OEPS ein Anliegen, für Fairness und Sauberkeit im Umgang mit dem Pferd zu garantieren. Auch im Spitzensport hat die physische und psychische Gesundheit des Pferdes oberste Bedeutung. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen (in diesem Fall mit Viehtreibern) ist abzulehnen. Ehrgeiz und Erfolgsstreben sind dem Wohlbefinden des Pferdes unterzuordnen. Aus diesem Grund sind die Anwaltskosten der Belastungszeuginnen auch vom OEPS vorfinanziert worden. „Weil es sich um eine den gesamten österreichischen Pferdesport betreffende Sache mit Pferdemisshandlung handelt“, wie OEPS- Generalsekretär Kager festhält.

Atschko in erster Instanz wegen sexueller Belästigung verurteilt

Friedrich Atschko ist im übrigen zwei Tage nach der Verurteilung durch das Schiedsgericht des Tiroler Pferdesportverbandes wegen Beihilfe an den Manipulationen am Bartlgut vom staatlichen Gericht in Ried im Innkreis wegen des Vergehens der sexuellen Belästigung der ehemaligen Mitarbeiterinnen des Bartlgutes in erster Instanz verurteilt worden. In diesem Umfang hatte sich das Schiedsgericht die weitere Verfolgung des Friedrich Atschko bis zum Ausgang des Strafverfahrens noch vorbehalten.

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