Klage in Streit um Carthago-Sperma abgewiesen

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Im Dezember vergangenen Jahres sorgte ein Fall für Aufsehen, bei dem ein bayerischer Pferdezüchter einen Tierarzt aus Ostwestfalen auf Herausgabe des TG-Samens vom inzwischen unfruchtbaren Carthago Z verklagt hatte (SG berichtete). Nun hat das Gericht die Klage abgewiesen. 

Nach Ansicht des Richters sei der Fall verjährt, berichtet die westfälische Lokalzeitung „Die Glocke“ online. Der bayerische Züchter hatte die Herausgabe des Spermas gefordert, das er dem Tierarzt zur Aufbewahrung gegeben hatte, oder aber 60.000 Euro Schadensersatz. 1997 hatte er das Sperma gekauft und den Tierarzt mit der Besamung zweier Stuten beauftragt. Eine davon wurde tragend. Laut dem Züchter sollen noch 20 Röhrchen von damals übrig geblieben sein. Der Tierarzt hält dagegen, dass damals alle Portionen verbraucht worden seien und dass darüber hinaus ein Röhrchen keine 3000 Euro wert sei.

Es stand also Aussage gegen Aussage, was sich auch nach Anhörung der Frau des Züchters als Zeugin nicht änderte. In den nächsten drei Wochen soll nun die Urteilsbegründung folgen. Der Züchter hat dann noch die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Hamm Berufung einzulegen.

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