CAS hebt 20 Jahres-Sperre der FEI gegen Distanzreiter auf

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Ein Bild von den Weltreiterspielen in Tryon, kurz bevor die Distanz-WM abgebrochen wurde. (© Pauline von Hardenberg)

Nach Ansicht des internationalen Sportgerichtshof CAS habe der Weltreiterverband FEI nicht genug Beweise gegen Scheich Abdul Aziz bin Faisal Al Qasimi (UAE) vorlegen können, die zweifelsfrei dargelegt hätten, dass er sich der Tierquälerei schuldig gemacht hat, als sein Pferd bei einem Distanzritt in Fontainebleau einen Ermüdungsbruch erlitt.

Am 15. Oktober 2016 nahm Scheich Abdul Aziz bin Faisal Al Qasimi auf dem Pferd Castlebar Contraband an einem CEI1* im französischen Fontainebleau teil. Das Pferd brach sich auf der Strecke das Bein und musste eingeschläfert werden.

Eine post mortem durchgeführte Blutanalyse zeigte, dass das Pferd Xylazin im Organismus hatte, eine Substanz, die bei der FEI als „kontrollierte Medikation“ geführt wird und als Beruhigungsmittel, Schmerzstiller und Muskelrelaxans eingesetzt wird. Auf einem Turnier ist die Substanz verboten.

Laut Pressemeldung der FEI „ist bekannt, dass die Substanz, die schnell vom Körper ausgeschieden wird, im Distanzsport eingesetzt wird, um die Herzfrequenz zu senken“. Das ist beim Distanzreiten bekanntlich von elementarer Bedeutung, da Pferde, die sich nicht schnell genug erholen, bei den obligatorischen Vet-Gates aus dem Wettbewerb genommen werden.

Die Anwälte des Scheichs behaupteten, die Substanz sei dem Pferd von der Tierärztin vor Ort verabreicht worden, als sie es eingeschläfert hat. Die FEI hörte die Tierärztin an, die erklärte, sie habe das bei solchen Fällen vorgesehene Protokoll befolgt, das den Einsatz von Xylazin allerdings nicht vorsieht.

Auch habe die Obduktion des Pferdes Spuren am Pferdekörper gezeigt, die darauf schließen ließen, dass die Nerven des Pferdes desensibilisiert worden sind. Die FEI vertritt die Meinung, dass das in Kombination mit einer Arthrose im Fesselgelenk vorne rechts zu Stressfrakturen geführt hat, die schlussendlich den Ermüdungsbruch verursacht haben.

Der oberste FEI-Veterinär Dr. Göran Akerström hatte sowohl vor dem FEI Tribunal als auch vor dem CAS ausgesagt, dass die Desensibilisierung die „grundlegende Schutzfunktion“ des Körpers aufhebt. Das Pferd spürt nichts, lahmt nicht mehr, ist aber trotzdem verletzt. So kommt es zu Frakturen, die auf die Ermüdung des Knochens zurückzuführen sind.

Der CAS hingegen sah es als nicht hinreichend bewiesen an, dass das Pferd densensibilisiert worden ist. Das Pferd habe sowohl den Vetcheck am Vortag des Turniers als auch die Vet-Gates während des Wettbewerbs anstandslos passiert. Daher habe es nicht als „nicht wettbewerbsfähig“ eingestuft werden können. Die FEI habe nicht nachweisen können, dass der Reiter auf einem erschöpften, lahmen oder verletzten Pferd angetreten war oder eine „Handlung oder Unterlassung begangen hatte, die einem Pferd Schmerzen oder unnötiges Leid verursachte oder wahrscheinlich verursachte.“

Demnach habe der Athlet keinen Verstoß begangen und die von der FEI verhängten Sanktionen seien unbegründet. Der CAS ordnete an, die Sperre gegen Scheich Abdul Aziz bin Faisal Al Qasimi aufzuheben.

Die FEI hatte den Reiter für 20 Jahre gesperrt, die höchste Strafe, die je vom  FEI Tribunal verhängt worden war.

Dr. Göran Akerström fand deutliche Worte nach dem Urteil: „Wir sind unglaublich frustriert, dass wir dieses Verfahren vor dem CAS verloren haben! Insbesondere, weil an dieser katastrophalen Verletzung des Pferdes (was ein feststehender Begriff bei der FEI für eine zum Tod führende Verletzung ist, Anm. d. Red.) eine Kombination von Risikofaktoren beteiligt waren, die schließlich zu seinem Tod geführt haben.“

Er sagte aber auch, dass dieser Fall einer der wesentlichen Gründe war, weshalb  man das FEI Hypersensibilitäts Kontrollsystem entwickelt habe, mit dem mutwillige Desensibilisierungsmaßnahmen am Pferdekörper nachgewiesen werden können. „Während also aufgrund der Entscheidung des CAS diesem Pferd leider keine Gerechtigkeit widerfährt, hat der Fall doch zu einem System geführt, das bereits in Gebrauch ist, und das dabei helfen wird, ähnlich tragische Unfälle in Zukunft zu verhindern.“

Die FEI Generalsekretärin Sabrina Ibañez sagte: „Die FEI wird natürlich weiterhin Fälle von Pferdemisshandlung untersuchen und strafrechtlich verfolgen, und wir werden auch hart daran arbeiten, dass diese CAS-Entscheidung Dritte nicht davon abhält, Fälle von Pferdemisshandlungen an die FEI weiterzuleiten. Wir müssen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass diejenigen, die Pferde misshandeln, vor Gericht gestellt werden, aber wir müssen auch sicherstellen, dass wir solide und unwiderlegbare Beweise haben.“

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

  1. Ellen

    Ich verkneife mir die Worte, die mir hier durch den Kopf gehen. Ich schäme mich als Mensch für das Verhalten meiner „Artgenossen“ und die Feigheit (oder Bestechlichkeit?) mancher Institutionen. Und, ich bin konsequent und verbringe meinen Urlaub bewusst nicht in gewissen Ländern wie z.B. die VAE. Keinen Cent trage ich in das Reich dieser Tierquäler.


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