Bayern verbietet wieder Reitunterricht und Training

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Bayerische Corona-Verordnung

Bayerische Corona-Verordnung (© https://www.stmelf.bayern.de/coronavirus)

Das Bundesland Bayern hat zum 1. Dezember seine Corona-Auflagen wieder verschärft. Betroffen sind auch Pferdeställe, Reitunterricht und explizit die Reiterstübchen.

Schlechte Nachricht für alle Pferdefreunde in Bayern. Seit dem 1. Dezember gelten noch strengere Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Davon betroffen ist der Reitunterricht und das Training von Pferden im Freistaat.

Offensichtlich haben Pferdefreunde in Bayern nicht ganz verstanden, dass die Forderung nach so wenig Kontakten wie möglich und die Institution „Reiterstübchen“ nicht gut zusammenpassen.

Bayerns Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten hat auf seiner Homepage einen Extra-Bereich für Reitsport und Pferde eingerichtet. Hier der wörtliche Auszug der behördlichen Verlautbarung:

Bayern: Abgrenzung Reitsport / Bewegung von Pferden aus Gründen des Tierwohls:

„Die Versorgung, Pflege und Bewegung der Tiere muss aus Gründen des Tierwohls gewährleistet sein. Pferdebesitzer oder von ihnen Beauftragte dürfen für die notwendige Bewegung der Pferde (Reiten, Bodenarbeit, Longieren usw.) auch Reithallen und Reitplätze nutzen. Beim Bewegen der Pferde ist die Anzahl der Pferde in der Halle oder auf dem Reitplatz, die sich gleichzeitig dort befinden, zu begrenzen. Als Orientierungswert können hier 200 m² pro Pferd unter Einhaltung des Mindestabstands herangezogen werden. Sämtliches soziales Miteinander der Reiter ist zu vermeiden (z. B. Schließen des sogenannten Reiterstübchens).“

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Der Bayerische Reiter- und Fahrerverband weist auf seiner Internetpräsenz ausdrücklich daraufhin, dass nach der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, kurz 9.BayISMV, zu Folge „der Betrieb und die Nutzung von Reithallen, Reitplätzen und sonstigen Sportstätten“ für Reitsport und Reitunterricht untersagt ist. Ausgeschlossen sei die aus Tierschutzgründen notwendige Bewegung der Tiere. Weiter heißt es:

Reitunterricht darf einzeln, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands nur außerhalb von Reithallen und Reitplätzen stattfinden.

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Jan TönjesChefredakteur

Chefredakteur ab 2012, seit 2003 beim St.GEORG. Pferdejournalist seit 1988. Nach Germanistik/Anglistik-Studium acht Jahre tätig bei öffentlich rechtlichem Rundfunk, ARD, SFB, RBB in Berlin. Familienvater, Radiofan, TV-erfahren, Moderator, Pferdezüchter, Podcasthost, Preise: Silbernes Pferd, Alltech Media Award. Präsident Internationale Vereinigung der Pferdesportjournalisten (IAEJ).