Equines Herpesvirus: Eine Infektion kann schwere Folgen haben

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(© Shutterstock)

Pferdehalter aufgepasst: Ab 2023 werden Impfungen gegen das Equine Herpesvirus 1 für viele Pferde Pflicht. Das betrifft zwar nur Turnierpferde, aber die Impfung ist eigentlich für jedes Pferd empfehlenswert.

Mit der Impfpflicht wird der Empfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) nachgegangen. Zwar sind von der Pflicht erstmal nur Turnierpferde betroffen, so sollten aber auch Hobby-Halter die Impfung in Betracht ziehen. Das Virus kann nämlich symptomlos bestehen und in gemeinsamen Ställen weitergetragen werden. Impfen rettet Pferdeleben, denn eine Herpesinfektion bei Pferden kann schwere Verläufe haben.

Welche Folgen kann eine Herpesinfektion haben?

Bei Pferden können die Folgen einer Herpesinfektion weitreichend sein: fieberhafte Atemwegserkrankungen, bei Stuten ein möglicher Virusabort, die Geburt eines schwachen Fohlens oder die Erkrankung des Nervensystems. Equine Herpesviren sollte man also nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das Problem: Die Viren übertragen sich leicht durch Tröpfcheninfektion. So ist vor allem im Stall das Virus schnell verteilt.

Stressoren können Auslöser sein

Viele Pferde sind schon lange Virusträger, ohne jedoch Symptome zu zeigen. Ihr Immunsystem hat dafür gesorgt, dass das Virus bislang noch nicht ausgebrochen ist. Vor allem in Stresssituationen, wenn das Immunsystem geschwächt ist, können sich die Viren durchsetzen und die Krankheit bricht aus. Stressoren können zum Beispiel lange Transporte, körperliche Anstrengung, veränderte Routinen, Umstallung, gleichzeitiges Auftreten anderer Erkrankungen oder auch die Trennung von Bezugspersonen sein. Natürlich können auch medizinische Faktoren, wie etwa ein Klinikaufenthalt und Operationen, ein Auslöser sein.

Wie kann man sein Pferd vor Herpes schützen?

Gegen die hochansteckenden Equinen Herpesviren vom Typ 1 und 4 (EHV 1 und 4) kann man sein Pferd impfen lassen. Für Turnierpferde wird die EHV-1-Impfung ab 2023 sogar Pflicht. Damit wird der Empfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) gefolgt. Zurecht gehört die Impfung gegen die gefährlichen EHV-1- und EHV-4-Infektionen bereits zu den Core-Impfungen, also Empfehlungen der StIKo Vet über nötige Impfungen beim Pferd. Nach erfolgter Grundimmunisierung, bei der 2–3 Injektionen nötig sind, reicht eine erneute Impfung (sogenannte Boosterung) jedes halbe Jahr, um einen kontinuierlichen Schutz gegen die respiratorische Form zu gewährleisten. Zur Verhütung eines EHV-bedingten Abortes sind trächtige Stuten zusätzlich im 5., 7. und 9. Monat jeder Trächtigkeit zu impfen.

Empfehlenswert wäre, einen Impfschutz gegen die beiden bedeutenden equinen Herpesviren 1 und 4 aufzubauen. EHV-Impfungen sind seit Längerem wieder dauerhaft verfügbar und können so in die Impfroutine mit aufgenommen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Tierarzt oder Ihre Tierärztin, die Sie kompetent zu diesem Thema beraten können. Weitere Informationen zum Thema Impfen beim Pferd lesen Sie auch unter:

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.