Österreichischer Verband sperrt internationalen Springreiter wegen Misshandlung seines Pferdes

Von
hufe

(© Symbolbild)

Bei einem nationalen Turnier in Ebreichsdorf war der Springreiter Günter Wintersberger mehrmals massiv negativ aufgefallen und muss sich nun vor der Disziplinarkommission verantworten. Vorläufig ist er gesperrt.

Der Österreichische Pferdesportverband OEPS berichtet auf seiner Internetseite über den Fall. Demnach war der 55-jährige Günter Wintersberger vom 10. bis 12. Juni bei einem nationalen Turnier in Ebreichsdorf mit einem Pferd namens Camp of Class am Start. Bei einer Springprüfung sei es zu einem Ungehorsam des Pferdes, also einer Verweigerung, gekommen „und nachfolgend zu massiven Überschreitungen der Bestrafung des Pferdes, insbesondere Gertenhiebe gegen den Kopf“. Zudem sei Winterberger schon am Vortag wegen „schwerer Misshandlung des Pferdes vor den Augen der Öffentlichkeit“ aufgefallen. Doch es sei besonders der zweite Vorfall gewesen, der von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde und damit dem Ansehen des Pferdesports „erheblich geschadet“ habe.

Es gibt Videoaufnahmen, die das Ganze beweisen und die dem Strafausschuss des OEPS vorliegen. Deren Echtheit sei unbedenklich. Daher sei die Voraussetzung für dringenden Tatverdacht, konkret eines Verstoßes gegen die Statuten des OEPS §2011, Punkt 2.1 (Schädigung des Ansehens des Pferdesports), 2.2 (unreiterliches oder unsportliches Benehmen) und 2.4 (nicht pferdegerechte Behandlung des Pferdes) gegeben.

Seit dem 21. Juni ist Günter Wintersberger nun für die Dauer von Drei Monaten (bis 20. September) von sämtlichen pferdesportlichen Veranstaltungen ausgeschlossen und darf keinen Turnierplatz betreten. Dabei handelt es sich erstmal um eine vorläufige Maßnahme, bis der Strafausschuss endgültig entschieden hat.

Auf Facebook heißt es vom Verband: „Der Fall wurde außerdem vom Österreichischen Pferdesportverband zur Anzeige gebracht und die für Tierschutzvergehen zuständige Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Unsere Rechtsorgane werden diesen Fall zur Gänze aufklären und die Beteiligten zur Verantwortung ziehen.“

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Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.

  1. Inka

    Es ist zum kotzen !!!
    Diese Tierquälerei….
    Ich bin fest davon überzeugt, daß, wenn das nicht in der Öffentlichkeit passiert wäre, es unter den Teppich gekehrt worden wäre. Den Veranstaltern, CHIO z. Bsp., ist es doch scheißegal, ob die Pferde misshandelt werden, Hauptsache Prestige und Kohle stimmen.
    Denn solange all die reichen Leute mit ihren bescheuerten Hüten, Champagner in der Hand und völlig überteuertem Essen in ihren Logen ein Schweinegeld bezahlen, wird das auch nicht aufhören.

  2. Melanie

    Um ein Pferd für den Turniersport auszubilden, braucht es weder eine scharfe Zäumung noch Schlaufzügel – und schon gar keine Rollkur. (Bei letzterer gib es aber leider immer noch Reiter, die nach wie vor diesen Irrweg gehen, welche ich jedoch nicht namentlich erwähnen werde, da mir sonst sicher wahlweise entweder Rassismus oder aber Homophobie vorgeworfen werden wird.) Wie scharf die Zäumung sein muss, hängt im wesentlichen vom Temperament des Pferdes ab. Es gibt aber genauso gut Reiter, welche ihre Pferde ausschließlich auf blanker Trense oder sogar gebisslos mit einem Hackamore reiten. Manche reiten auch ohne Sporen, z.B. Luca Maria Moneta, oder verzichten zumindest bei dem ein oder anderen Pferd darauf. Der französische Springreiter Gregory Cottard lässt bei seiner Stute Bibici sogar das Martingal und den Nasenriemen weg. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass nicht Schlaufzügel, Sporen oder Gerten die Tierquälerei darstellen, sondern der unsachgemäße Umgang mit diesen Hilfsmitteln bzw. Missbrauch derselbigen. (Bei den kurzen Springgerten handelt es sich ohnehin eher um einen aufmunternden Klaps als um einen wirklichen Schlag.) Beim korrekten, sachgemäßen Umgang verursachen diese Hilfsmittel weder Schmerzen noch Verletzungen, bei unsachgemäßem Umgang bzw. Missbrauch dagegen kann man einem Pferd mir Sporen blutende Wunden zufügen und ihm mit einer Kandarre im Extremfall sogar den Kiefer brechen. Deshalb sind solche Hilsmittel auch nicht für Anfänger geeignet, sondern ausschließlich für erfahrene Reiter. Nicht umsonst heißt es, man müsse sich „seine Sporen verdienen.“

    Zum o.g. Fall ist zu sagen, dass die Reaktion des Springreiters auf den Ungehorsam seines Pferdes definitiv völlig überzogen war – zumal die meisten Verweigerungen im Parcours i.d.R. nachweislich auf Reiterfehler zurückzuführen sind und eben nicht auf einen Ungehoram des Pferdes. So gibt es ja z.B. auch die sog. „intelligente Gehorsamsverweigerung“, welche jedes gute Springpferd beherrschen sollte, bei der das Pferd selbst erkennt, dass eine Distanz nicht passt und dann die „Notbremse“ zieht, um nicht IM Hindernis zu landen und sich dabei womöglich noch zu verletzen. Im Falle eines tatsächlichen Ungehorsams des Pferdes ist es zwar durchaus legitim, es durch einen (!) Klaps mit der Gerte zu bestrafen (jedoch nicht im Kopfbereich), allerdings darf es dabei nicht verprügelt werden!
    Meine persönliche Erfahrung ist, dass die meisten Springreiter/-innen nach einer Verweigerung eher versuchen, ihr Pferd zu beruhigen – nach dem Motto „Strafe nicht, wo du trösten sollst!“ – und anschließend entweder das entsprechende Hindernis noch einmal anreiten oder aber einen sog. „Gehorsamssprung“ durchführen und aufgeben. Sie sehen also ein, dass der Fehler in Wirklichkeit bei ihnen lag und nehmen ihn deshalb auf ihre eigene Kappe. Ausnahmen bestätigen aber leider die Regel. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man deshalb jedoch nicht den kompletten Pferdesport verurteilen sollte. Schwarze Schafe gibt es ja bekanntlich überall – und diese ziehen dann leider eine ganze Sportart in den Dreck…

  3. Melanie

    Um ein Pferd für den Turniersport auszubilden, braucht es weder eine scharfe Zäumung noch Schlaufzügel – und schon gar keine Rollkur. (Bei letzterer gib es aber leider immer noch Reiter, die nach wie vor diesen Irrweg gehen, welche ich jedoch nicht namentlich erwähnen werde, da mir sonst sicher wahlweise entweder Rassismus oder aber Homophobie vorgeworfen werden wird.) Wie scharf die Zäumung sein muss, hängt im wesentlichen vom Temperament des Pferdes ab. Es gibt aber genauso gut Reiter, welche ihre Pferde ausschließlich auf blanker Trense oder sogar gebisslos mit einem Hackamore reiten. Manche reiten auch ohne Sporen, z.B. Luca Maria Moneta, oder verzichten zumindest bei dem ein oder anderen Pferd darauf. Der französische Springreiter Gregory Cottard lässt bei seiner Stute Bibici sogar das Martingal und den Nasenriemen weg. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass nicht Schlaufzügel, Sporen oder Gerten die Tierquälerei darstellen, sondern der unsachgemäße Umgang mit diesen Hilfsmitteln bzw. Missbrauch derselbigen. (Bei den kurzen Springgerten handelt es sich ohnehin eher um einen aufmunternden Klaps als um einen wirklichen Schlag.) Beim korrekten, sachgemäßen Umgang verursachen diese Hilfsmittel weder Schmerzen noch Verletzungen, bei unsachgemäßem Umgang bzw. Missbrauch dagegen kann man einem Pferd mir Sporen blutende Wunden zufügen und ihm mit einer Kandarre im Extremfall sogar den Kiefer brechen. Deshalb sind solche Hilsmittel auch nicht für Anfänger geeignet, sondern ausschließlich für erfahrene Reiter. Nicht umsonst heißt es, man müsse sich „seine Sporen verdienen.“

    Zum o.g. Fall ist zu sagen, dass die Reaktion des Springreiters auf den Ungehorsam seines Pferdes definitiv völlig überzogen war – zumal die meisten Verweigerungen im Parcours i.d.R. nachweislich auf Reiterfehler zurückzuführen sind und eben nicht auf einen Ungehoram des Pferdes. So gibt es ja z.B. auch die sog. „intelligente Gehorsamsverweigerung“, welche jedes gute Springpferd beherrschen sollte, bei der das Pferd selbst erkennt, dass eine Distanz nicht passt und dann die „Notbremse“ zieht, um nicht IM Hindernis zu landen und sich dabei womöglich noch zu verletzen. Im Falle eines tatsächlichen Ungehorsams des Pferdes ist es zwar durchaus legitim, es durch einen (!) Klaps mit der Gerte zu bestrafen (jedoch nicht im Kopfbereich), allerdings darf es dabei nicht verprügelt werden!
    Meine persönliche Erfahrung ist, dass die meisten Springreiter/-innen nach einer Verweigerung eher versuchen, ihr Pferd zu beruhigen – nach dem Motto „Strafe nicht, wo du trösten sollst!“ – und anschließend entweder das entsprechende Hindernis noch einmal anreiten oder aber einen sog. „Gehorsamssprung“ durchführen und aufgeben. Sie sehen also ein, dass der Fehler in Wirklichkeit bei ihnen lag und nehmen ihn deshalb auf ihre eigene Kappe. Ausnahmen bestätigen aber leider die Regel. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man deshalb jedoch nicht den kompletten Pferdesport verurteilen sollte. Schwarze Schafe gibt es ja bekanntlich überall – und diese ziehen dann leider eine ganze Sportart in den Dreck…


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