FEI weist Billy Twomeys Einspruch gegen Ausschluss nach Blutfund ab

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Billy Twomey und Lady Lou, Sieger im Springen um die Goldene Trommel von Basel 2019. (© Katja Stuppia)

Im März war Billy Twomey in Wellington bei einem der letzten Fünf-Sterne-Springen vor Corona der Schnellste im Stechen, doch das Ergebnis wurde gestrichen, weil die Stewards bei der Gamaschenkontrolle Blut an der Flanke seines Pferdes fanden. Dagegen wollte der Ire vorgehen.

Er blieb erfolglos. Da Billy Twomey das Springen im Sattel der elfjährigen Westfalen-Stute Lady Lou gewonnen hätte, entgingen ihm 99.000 Dollar. Platziert war er als Sechster dennoch, weil die Streichung des Ergebnisses sich nur auf das Stechen, nicht aber auf den Umlauf bezogen hatte.

Das FEI Tribunal wies seinen Einspruch gegen die Entscheidung ab, in der Hauptsache mit der Begründung, dass die „General Regulations“ der FEI besagen, dass eine Entscheidung aus „tiermedizinischen Gründen“ nicht anfechtbar sei.

Billy Twomey argumentierte unter anderem, dass es keinen Hinweis darauf gebe, dass die Entscheidung aus tiermedizinischen Gründen gefällt worden sei. Auch stünde im Bericht der Offiziellen nichts darüber drin und es werde auch nirgends die Beteiligung eines Tierarztes erwähnt.

Auch liege die FEI falsch in ihrer Annahme, dass „das Blut während des Wettkampfs aufgetreten“ ist. Twomey zeigte einen vergrößerten Bildausschnitt von einem Video, das – so sagte er – zeige, dass sich nach dem Springen kein Blut an der Flanke des Pferdes befunden habe. Die Verletzung könne also gar nicht während des Springens aufgetreten sein.

Er glaubt, dass es passiert ist, als er den Parcours verließ und durch die Menschenmenge musste, die ihm alle gratulieren wollten. Am Ein- und Ausritt habe es einen großen Bogen gegeben, wo die Leute sich versammelt hatten. Es sei sehr eng gewesen und er habe gemerkt, dass sein Pferd unruhig wurde in der Menschenmenge. „Ich habe gemerkt, dass mein Pferd gegen den Bogen geprallt ist.“

Twomey sagte weiter, es habe sich bei der Entscheidung der Stewards nicht um eine „Field of Play“ Entscheidung gehandelt, weil das Springen ja bereits vorbei war. Die FEI Jumping rules beziehen sich in seinen Augen aber auf den Fall, dass Blut während eines Springens zu sehen ist.

Zudem hätten die Stewards das „Blood protocol“ nicht befolgt, wonach sie verpflichtet sind, Fotos von der betreffenden Stelle zu machen. Der Handschuhtest (der Steward fährt mit einem weißen Handschuh über die verdächtige Stelle, um zu schauen, ob Blut hängen bleibt) sei erst 20 bis 30 Minuten nach Ende des Rittes ausgeführt worden. Es sei ein heißer Tag gewesen und wie auch in Tierarzt bestätigt habe, könnte es auch sein, dass die Handschuhe das Bluten ausgelöst haben.

Zudem sei das Steward Manual, nach dem die Stewards auf Turnieren arbeiten, lediglich eine Leitlinie, aber kein Regelwerk, das für die Ground Jury, die die Entscheidung getroffen hat, bindend wäre. Auch im Steward Manual stünde ja drin, dass im Fall eines Konfliktes mit den Allgemeinen Regeln der FEI und dem Steward Manual, erstere Priorität haben.

Billy Twomey bezeichnete die Entscheidung in seinem Fall als „willkürlich“, da es keinerlei Beweise dafür gebe, dass die Verletzung schon vorlag, als er noch im Parcours war. Im Gegenteil hätte das Video ja gezeigt, dass dies nicht der Fall gewesen sei.

Argumente der FEI

Die FEI stellte klar, dass die Entscheidung aus ihrer Sicht nicht anfechtbar sei und dass das FEI Tribunal hier nicht zuständig sei. Die General Regulations besagten klar, dass es bei einem Ausschluss aus tiermedizinischen Gründen – wie beispielsweise im Falle von Blut an der Flanke des Pferdes – weder die Möglichkeit gebe, Protest einzulegen, noch Einspruch zu erheben.

Anders als Twomey es sieht, sei dies sehr wohl eine veterinärmedizinische Angelegenheit und zudem eine, die in direktem Zusammenhang steht mit der Prüfung. Die Tatsache, dass das Blut erst während der Gamaschenkontrolle entdeckt wurde, sei die natürliche Konsequenz daraus, wie Springsport funktioniert. Während des Rittes sei es unmöglich zu sehen, ob Blut im Bereich der Sporen sichtbar ist oder nicht, weil die Sporen die Sicht versperren.

Die Ground Jury sei verpflichtet, bei Turnieren Entscheidungen zu treffen. Ihre juristische Handhabe beginne eine Stunde vor dem Vet-Check und ende eine halbe Stunde nach dem Turnier.

Es sei sehr wohl eine „Field of Play“ Angelegenheit, weil die Gamaschenkontrolle zur Prüfung gehört. Zu diesem Zeitpunkt sei die Prüfung noch nicht vorbei gewesen und die offiziellen Ergebnisse seien noch nicht verkündet worden. Erst wenn dies geschehen sei, habe die Ground Jury ihre finale Entscheidung gefällt. Allein die Tatsache, dass das Pferd Blut an der Flanke habe, sei ein Grund für die Streichung des Ergebnisses. Es spiele keine Rolle, ob es während oder nach dem Stechen passiert sei.

Es sei der Ground Jury nicht erlaubt, eine Reiter-/Pferd-Kombination NICHT auszuschließen, wenn Blut an der Flanke festgestellt wurde. Per definitionem sei es gemäß den Jumping Rules ganz klar erlaubt, eine Eliminierung im Nachhinein vorzunehmen. Das sei genau das, was im vorliegenden Fall passiert ist.

Dies sei ausschließlich eine Angelegenheit gewesen, die den Turnierplatz betrifft. Darum habe es keine schriftliche Fassung der Entscheidung gegeben, sondern diese sei dem Reiter nur mündlich mitgeteilt worden und man habe die Ergebnisse der Prüfung entsprechend korrigiert.

Entscheidungen, die auf dem Platz getroffen werden, seien „Field of Play“ Entscheidungen und bindend. Es falle nicht in die Zuständigkeit des FEI Tribunals darüber zu urteilen, ob die Maßnahmen der Offiziellen vor Ort korrekt waren oder nicht. Offizielle seien verpflichtet, Entscheidungen zu treffen. Die FEI glaube nicht, dass die Entscheidung im vorliegenden Fall falsch gewesen sei. Das spiele aber auch keine Rolle, so lange sie im guten Glauben und bester Absicht getroffen worden sei.

Was das Argument von Twomey angeht, dass das „Blutprotokoll“ nicht befolgt worden sei, heißt es von der FEI, er hätte innerhalb einer halben Stunde, nachdem er von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurde, Protest einlegen können. Das habe er aber nicht getan. Es sei seine Verpflichtung, die Regeln zu kennen.

Schlussendlich kam die FEI zum Schluss, dass die Entscheidung nicht anfechtbar sei. Twomey bliebe jetzt nur noch der Weg, vor den Internationalen Sportgerichtshof zu ziehen (CAS).

Die Akte kann hier eingesehen werden. Als erstes hatte Worldofshowjumping.com über die Angelegenheit berichtet.mens jordan release dates 2022 | nike air jordan 1 factory outlet

Dominique WehrmannRedakteurin

Studierte Politologin, seit 2006 bei St.GEORG. Als Jugendliche Dressurtraining bei Hans-Georg Gerlach, Michael Settertobulte und Reitmeister Hubertus Schmidt und das auf einem selbstgezüchteten Pferd. Verantwortet die Bereiche Spitzensport und Pferdezucht. Im Presseteam des CHIO Aachen und der Pferdemesse Equitana, hat für den NDR im Fernsehen kommentiert.