Internationaler Sportgerichtshof CAS bestätigt zehnjährige FEI-Sperre von US-Reiter Andrew Kocher

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Andrew Kocher auf Squirt Gun beim Weltcup-Turnier in Leipzig 2020. (© www.toffi-images.de)

Zwei Jahre war es still um den vom Weltreiterverband FEI bereits gesperrten Springreiter Andrew Kocher. Nun bestätigte der Court of Arbitration for Sport (CAS), also der Internationale Sportgerichtshof, das Urteil des FEI-Tribunals. Das lautet: zehn Jahre Sperre wegen der Verwendung von Elektrosporen bei mehreren Pferden.

Der US-Amerikaner hatte am 1. Juli 2021 Berufung gegen die Entscheidung des FEI-Tribunals eingelegt, mit dem Ziel, verhängte Sanktionen aufzuheben oder abzumildern. Das Berufungsverfahren zog sich nun über mehr als zwei Jahre hin. Der CAS bestätigte nun den Fall von Pferdemissbrauch, der in mehreren Fällen und über einen längeren Zeitraum stattgefunden hat.

Mit der Bestätigung gelten auch weitere Sanktionen, die damals vom FEI-Tribunal verhängt worden waren. Sie umfassten die Disqualifikation der Ergebnisse von acht FEI-Veranstaltungen zwischen Juni 2018 und November 2019, bei denen Beweise für die Verwendung von Elektrosporen an Pferden durch Andrew Kocher vorlagen. Darüber hinaus war eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Schweizer Franken verhängt worden sowie die Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von 7.500 CHF.

Fälle von Pferdemissbrauch durch CAS bestätigt

Das FEI-Tribunal hatte im Juni 2020 mit den Untersuchungen gegen den US-Springreiter begonnen. Die Initialzündung dafür gaben Hinweise, die bei der Equestrian Community Integrity Unit (ECIU) – eine eigens für solche Fälle eingerichtete Einheit bei der FEI – über die Verwendung von Elektrosporen durch Andrew Kocher eingegangen waren. Es lag die Aussage vor, Kocher habe bei mehreren FEI-registrierten sowie national startenden Pferden bei internationalen und nationalen Turnieren und auch beim Training Gebrauch von den Elektrosporen gemacht. Die Ermittlungen des FEI-Tribunals kamen im Oktober 2020 dann zum Abschluss, woraufhin ein Disziplinarverfahren gegen Kocher eröffnet wurde. Dabei wurde auch festgestellt dass Kocher nicht nur selbst die – selbst hergestellten – Elektrosporen benutzte, sondern auch seine Mitarbeiter dazu anwies und ihnen die Geräte dafür zur Verfügung stellte.

Mit seiner Entscheidung kam das Panel des CAS nun zu dem gleichen Schluss wie das FEI-Tribunal. Folglich darf Andrew Kocher während seiner zehnjährigen Sperre in keiner Eigenschaft, also auch nicht als Zuschauer, an national oder international vom jeweiligen Verband genehmigten Veranstaltungen oder Wettkämpfen teilnehmen. Die Suspendierung durch das FEI-Tribunal, die am 28. Oktober 2020 begonnen hatte, wird auf die zehn Jahre Sperre angerechnet und läuft damit am 27. Oktober 2030 aus. Die Strafzahlung sowie die Verurteilung zu der Zahlung der Verfahrenskosten wurde durch den Internationalen Sportgerichtshof ebenfalls bestätigt.

FEI zufrieden mit dem Ergebnis

„Wir sind sehr zufrieden mit diesem Ergebnis und damit, dass die vom FEI-Tribunal verhängten Sanktionen, die die Schwere der von Herrn Kocher begangenen Vergehen widerspiegeln, vom CAS bestätigt wurden“, sagte FEI-Rechtsdirektor Mikael Rentsch.

Er sagt weiter: „Es mag zwei Jahre gedauert haben, diesen Prozess abzuschließen, aber es bestätigt, dass wir von Anfang an die richtige Entscheidung getroffen haben und dass es keinen Raum für Nachsicht gibt, wenn es um Fälle von Pferdemissbrauch geht. (…) Wir haben Regeln und Vorschriften, um die Integrität unserer Wettbewerbe und das Wohlergehen unserer Pferde zu schützen, und wenn gegen diese Regeln verstoßen wird und ihr Wohlergehen gefährdet ist, werden wir weiterhin versuchen, Höchststrafen zu verhängen.“

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Gloria Lucie AlterRedakteurin

Hat sich parallel zum Volontariat beim St.GEORG im Studium mit „Digital Journalism“ an der Hamburg Media School befasst. Als Redakteurin liefert sie Beiträge aus den unterschiedlichsten Bereichen, von Reitlehre bis zu Produktneuheiten. Ihre Erfahrungen aus Tätigkeiten bei privaten TV-Sendern in Köln ergänzen sich mit ihrer Kompetenz in Social Media und Videocontent.