Neuer Handlungsleitfaden zum Wolfsmanagement

Von
Wolf

(© www.st-georg.de)

Heiß diskutiert wird die Existenz der Wölfe in Deutschland schon seit längerem. Nun haben die Verbände des Aktionsbündnisses Forum Natur (AFN) als Antwort darauf eine neue Auflage des Nachschlagewerks „Wildtiermanagement Wolf“ veröffentlicht.

Der Wolf ist hierzulande keine Seltenheit mehr und ebensowenig sind es Risse von Pferden und Ponys durch Wölfe. Zuletzt verschärfte sich der Interessenkonflikt zwischen Tierhaltern und Tierschützern durch sich häufende Risse an Pferden und Ponys. Der Frage, wie und ob eine weitgehend friedliche Koexistenz möglich wäre, gingen zehn Spitzenverbände nach. Auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) ist ein Mitglied dieses Aktionsbündnisses als Interessenvertreter aller Pferdehalter. Denn schließlich sieht die artgerechte Pferdehaltung einen Zugang zu Koppel und Freiflächen vor. Mit steigender Angst vor Wolfsrissen entschieden sich gerade zuletzt Pferdebesitzer, auf einen Weidegang oder auch Ausritte zu verzichten. Der dritte Handlungsleitfaden zum Wolfsmanagement zielt daher darauf ab, einerseits den Schutz von Weidetieren zu erhöhen und andererseits den Wolfsbestand zu sichern.

Diese Umstände verlangen nach klaren, möglichst rechtssicheren Regelungen, wenn es um den Bestand von Wölfen, ihre Verbreitung sowie eine mögliche Abschussquote geht. Bislang wurde die Möglichkeit einer aktiven Entnahme wenig behandelt. In diesem aktuellen Handlungsleitfaden wagten sich jedoch Wildbiologen an die Berechnung einer solchen „Abschussquote“. Um diese zu bestimmen, nutzten die Experten offizielle Wolfszahlen und Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz.

Konkrete Vorschläge für Schutz der Weidetiere

FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach begründet das Mitwirken der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und die Wichtigkeit eines solchen Leitfadens so: „Aktives Wolfsmanagement bedeutet Herdenschutz und Bestandsregulierung der Wölfe aus einem Guss. Dass beim Thema Wolf Handlungsbedarf besteht, ist längst in der Politik angekommen. Jetzt können wir den Entscheidungsträgern in den zuständigen Behörden unseren Leitfaden und ein Berechnungsmodell an die Hand geben. Damit unterbreiten wir ihnen konkrete Vorschläge, was zu tun ist, um unsere Pferde und andere Weidetiere zu schützen.“

Der Handlungsleitfaden bietet als gebündeltes Werk neben den Berechnungen der Abschussquote und Einschätzungen außerdem wissenschaftliche Informationen zu dem Wolf, seinen Verhaltensweisen, Jagdverhalten und Beuteschema. Ganz verschwinden werden die Raubtiere in Deutschland nicht, weshalb neben Entnahmemöglichkeiten auch Präventivmaßnahmen wie die Errichtung von Wolfsschutzzäunen behandelt werden. Aber auch auf Entschädigungszahlungen im Falle von Wolfsrissen geht der Leitfaden ein. Es bleibe abzuwarten, heißt es im Vorwort des Handlungsleitfadens, ob die aktuelle Bundesregierung in ihrer Legislaturperiode die Wolfspolitik anpassen wird.

Hier kann der Leitfaden kostenfrei heruntergeladen werden.

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Gloria Lucie AlterRedakteurin

Hat sich parallel zum Volontariat beim St.GEORG im Studium mit „Digital Journalism“ an der Hamburg Media School befasst. Als Redakteurin liefert sie Beiträge aus den unterschiedlichsten Bereichen, von Reitlehre bis zu Produktneuheiten. Ihre Erfahrungen aus Tätigkeiten bei privaten TV-Sendern in Köln ergänzen sich mit ihrer Kompetenz in Social Media und Videocontent.

  1. Frau P.

    Ich habe den Leitfaden mit großem Interesse gelesen und finde es gut, dass er zumindest greifbarere Aussagen enthält, die in der weiteren Diskussion Orientierung bieten.

    In Kapitel 3 heißt es: „Es muss daher immer klar sein, dass es eine wolfssichere Zäunung nicht gibt und der Standard lediglich der haushaltsrechtlichen Definition einer Schwelle dient, ab deren Umsetzung der Weidetierhalter einen Anspruch auf Entschädigung von Wolfsrissen hat bzw. die Förderfähigkeit des Zaunbaus beschreibt.“

    Nach meinem Verständnis bedeutet das, dass der Zaunbau gefördert werden kann, um die Definition der Schwelle (= Zaunart) zu erreichen, ab der dann ein Recht auf Entschädigung nach einem Wolfsriss besteht.

    Ich kann die Bindung eines Nutztierhalters zu seinen z.B. Schafen oder Kühen nicht beurteilen. Zweifelsohne ist aber insbesondere die Bindung eines Pferdebesitzers zu seinem Pferd in den meisten Fällen unbezahlbar und mit der eines Familienmitglieds zu vergleichen. Wie dieser Verlust über den wirtschaftlichen Schaden hinaus zu entschädigen ist, ist mir unklar.

  2. Herr X.

    Liebe Frau P., abgesehen mal von Ihrer unerträglichen Hochnäsigkeit gegenüber den Besitzern anderer Weidetiere als Hobby-Pferde, ist zu dem Machwerk des AFN schlicht zu sagen: es ist fachlich kompletter Unfug und es ist zu 100 % rechtswidrig! Daher erübrigt sich jede weitere Diskussion darüber.
    Die FN ist keinesfalls die Vertreterin ALLER Pferdehalter, sondern allenfalls die Vertreterin der Mitglieder in den angeschlossenen Verbänden. Aber auch von denen dürften sich längst nicht alle durch die FN vertreten fühlen. Denn anstatt ihre Mitglieder in Sachen Herdenschutz zu schulen und sich bei der Politik für eine bestmögliche Förderung des Herdenschutzes bei Pferden einzusetzen, lässt die FN ihre Mitglieder im Regen stehen, weil sie stattdessen Falschinformationen über die Wirksamkeit und Zulässigkeit von wolfsabweisenden Zäunen streut und die rechtswidrige Bejagung der Wölfe fordert, die für den Schutz der Pferde nachweislich keinerlei Vorteile hat.
    Abschließend nochmals zu Ihrer Geringschätzung der übrigen Weidetierhalter: leider fallen vor allem Hobby-Pferdehalter immer wieder durch diese anmaßende und jeglicher Grundlage entbehrende Einstellung auf. Damit befeuern Sie vor allem die Debatte darüber, warum der Staat überhaupt das letztlich überflüssige Hobby einiger weniger fördern sollte, oder ob die Gelder dafür nicht besser bei den Weidetieren angelegt sind, die der Lebensmittelerzeugung dienen.

    • Frau P.

      Sehr geehrter Herr X.,

      Wie ich schon schrieb, kann ich die Bindung eines Nutztierhalters (also solcher Tiere, die nicht nur aus reiner Leidenschaft, sondern darüber hinaus aus gewerblichen Gründen gehalten werden) zu seinen Tieren eben nicht beurteilen und beschränke mich auf das, was ich beurteilen kann.

      Bezüglich Entschädigungen nach Rissen wurde über wirtschaftliche Verluste diskutiert (im Kontext der Nutztierhaltung) und dabei der Ausgleich emotionaler Verluste ausgeblendet.

      Darunter würden vor allem diejenigen leiden, deren Tiere ihnen emotional viel bedeuten, aber „wirtschaftlich“ nicht wertvoll sind. Wenn Sie in meinem Text Geringschätzung und Anmaßung gelesen haben, ist das bedauerlich. Einen Grund dafür, mir gegenüber persönlich zu werden, sehe ich nicht.


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