Dialog zwischen FN und Bundestagsabgeordneter: Tierärzte sollen „eigenverantwortlicher“ abrechnen dürfen

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Veterinarian examining horse. Selective focus on hand.

Symbolbild (© fotolia)

Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wirft nicht nur in puncto Preissteigerungen Fragen auf, sondern auch was die Auslegungen der einzelnen Regelungen angeht. Einer der Hauptstreitpunkte ist die Hausbesuchsgebühr. Um diese und weitere Punkte ging es nun in einem Gespräch zwischen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und der Bundestagsabgeordneten Anne Monika Spallek von Bündnis90/Die Grüne.

Dass die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) grundsätzlich mit einer Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nach immerhin mehr als 20 Jahren einverstanden ist, hatte Generalsekretär Soenke Lauterbach vor wenigen Wochen in einem Statement erklärt. Gleichwohl sah sich die FN zu einer Stellungnahme zur GOT gezwungen, auch weil sie von Anfang an bei vielen Pferdebesitzern auf Kritik stieß. Darin hatte Lauterbach auch Kritik an Punkten wie der Hausbesuchsgebühr geäußert.

Nun kam es in Warendorf also zum Dialog zwischen Politik und Verband. Dr. Anne Monika Spallek ist Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag. Selbst leitet sie einen Gestütsbetrieb in Billerbeck. Beteiligt waren an dem Gespräch von Seiten der FN FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach, Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des FN-Bereichs Zucht, und die Veterinärmedizinerinnen Dr. Henrike Lagershausen und Dr. Enrica Zumnorde-Mertens. Sie wollen erreichen, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Auslegungen der Bundestierärztekammer (die die GOT erarbeitet hat) überprüfen sollte. „Im Verordnungstext gibt es auch keine Begründung für die Hausbesuchsgebühr. Es ist eine Gebühr ohne konkrete Leistung, denn mit dem Wegegeld und den eigentlichen Untersuchungsleistungen mit ihren normalen Spielräumen im Leistungsfaktor sind alle Leistungen einer fahrenden Praxis ausreichend abrechenbar“, erklärt Soenke Lauterbach.

Weiterer Streitpunkt der GOT: Turniertierarzt

Auch der tierärztliche Turnierdienst ist mit der neuen GOT zum Streitpunkt geworden. Für kleinere Reitvereine bedeutet die neue GOT nämlich, dass der Einsatz eines Tierärztes auf dem hauseigenen Turnier deutlich teurer ist. „Warum wird jetzt ein Tierarzt, bei einem deutlich im Vorfeld geplanten Termin wie einem Reitturnier durch die Auslegung der BTK dazu gezwungen, im Hinblick auf den Tagessatz für seine Anwesenheit den zweifachen Satz abzurechnen?“, fragt Soenke Lauterbach. Wenn ein Tierarzt es beispielsweise aufgrund alter Bekanntschaften günstiger für den Verein machen möchte, kann es für den Tierarzt gefährlich werden. „Gerade die kleineren ehrenamtlich organisierten Vereinsturniere sind davon besonders betroffen. Alteingesessene Tierärzte, die seit 30 Jahren die Turniere begleiten, haben uns um Rat gefragt, ob sie sich strafbar machen, wenn sie anders handeln.“

Gefährdet die Gebührenordnung für Tierärzte den Tierschutz?

In seiner Stellungnahme zur neuen GOT hatte Lauterbach damals deutlich gemacht, Pferdebesitzer müssten besser darin werden, ihre Tiere richtig zu lesen und wirkliche gesundheitliche Probleme von kleinen Wehwehchen unterscheiden lernen. So könne ein Anruf beim Tierarzt in der Nacht oder zu Notdienst-Zeiten am Wochenende mitunter gespart werden. Der Tenor der FN klang beim Besuch der Bundestagsabgeordneten Spallek nun anders. Der Verband sehe im Gegenteil den Tierschutz gefährdet, wenn der Ruf nach dem Tierarzt aus Kostengründen nun länger hinausgezögert werde. Auch könne es nicht der Wunsch der Tierärzteschaft sein, dass künftig jeder Pferdebesitzer sein Pferd auflädt und selbst zum Tierarzt fährt, um Kosten zu sparen.

Mit der Kritik rannte die FN bei Spallek nun offene Türen ein: „Das widerspricht alles dem Tier-, dem Klima- und Umweltschutz. Zudem besteht die Gefahr, dass Tierärzte, die landwirtschaftliche Betriebe betreuen, künftig lieber Privatpferde behandeln, weil das wesentlich lukrativer ist“, so die Bundestagsabgeordnete Dr. Anne Monika Spallek.

„In der Kommentierung der BTK muss festgelegt werden, dass Tierärzte bezüglich der Abrechnung eigenverantwortlicher handeln dürfen.“ Welche weiteren Schritte dafür nötig sind, wird nicht konkret genannt. Spallek wolle sich dafür aber „in Berlin stark machen“.

Wir haben im St.GEORG 3/2023 das Thema GOT genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis unserer Recherchen in Form des St.GEORG 3/2023 können Sie sich hier versandkostenfrei nach Hause bestellen.

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Gloria Lucie AlterRedakteurin

Hat sich parallel zum Volontariat beim St.GEORG im Studium mit „Digital Journalism“ an der Hamburg Media School befasst. Als Redakteurin liefert sie Beiträge aus den unterschiedlichsten Bereichen, von Reitlehre bis zu Produktneuheiten. Ihre Erfahrungen aus Tätigkeiten bei privaten TV-Sendern in Köln ergänzen sich mit ihrer Kompetenz in Social Media und Videocontent.