Paul Estermann auch in zweiter Instanz wegen Tierquälerei verurteilt

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Castlefield Eclipse Paul Estermann

Paul Estermann und Castlefield Eclipse beim CHIO Aachen 2012. (© v. Korff)

In der vergangenen Woche musste sich der Schweizer Springreiter Paul Estermann wiederholt vor Gericht verantworten, weil er seine Pferde mit Peitsche und Sporen misshandelt haben soll. Auch in zweiter Instanz wurde der 56-Jährige schuldig gesprochen, will aber erneut in Berufung gehen.

Erst im September war Paul Estermann nach einem zweijährigen Verfahren von der Staatsanwaltschaft Sursee wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein ehemaliger Pferdepfleger des Springreiters hatte ihn angezeigt, weil er seine Championatspferde Lord Pepsi und Castlefield Eclipse über Jahre misshandelt und mit der Peitsche geschlagen haben soll. Die Schweizer Tageszeitung Blick veröffentlichte schockierende Fotos zu dem Fall, die einen mit Wunden übersäten Pferdebauch zeigen. Paul Estermann legte Berufung gegen das Urteil ein.

Letzte Woche musste sich der Springreiter daher erneut vor dem Bezirksgericht Willisau LU verantworten. Auch in zweiter Instanz sprach man den Angeklagten schuldig, das Bezirksgericht verschärfte die Strafe sogar noch. Estermann muss nun 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und eine Strafe von 4000 Franken zahlen, die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Zudem soll er die Kosten für das Verfahren übernehmen. Da der Springreiter jedoch erneut in Berufung ging, ist dieses Urteil noch nicht rechtsgültig. In nächster Instanz ist nun das Kantonsgericht Luzern für den Fall zuständig.

Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht nahm Estermann zum ersten Mal selbst Stellung, stritt jedoch alles Vorwürfe ab und forderte einen Freispruch. Über die inzwischen verstorbene Castlefield Eclipse habe er laut Blick.ch gesagt: „Sie ist ein heißes Pferd. (…) Mit einem Ferrari-Motor ohne Bremse. Ich habe sie sogar an grossen Turnieren ohne Sporen und ohne Peitsche geritten.“ Allerdings sah das Gericht den Sachverhalt aufgrund von entsprechenden Zeugenaussagen, der bereits erwähnten Fotos und einen Tierarztbericht bestätigt. In der Kurzbegründung heißt es, der Spitzensportler habe die „körperliche Integrität und Würde“ seiner Pferde „mehrfach verletzt“.

Nicht zum ersten Mal auffällig

Schon im Oktober 2018 meldete sich zudem Dr. Peter F. Cronau, ehemaliger Mannschaftstierarzt der deutschen Springreiter, zu Wort. Er wies darauf hin, das Estermann bereits 1995 im Rahmen des CHIO Aachens von einem FEI-Tierarzt angezeigt worden war. Dieser hatte den damals 31-Jährigen im Verdacht, die Beine seines Pferdes mit einem chemischen Mittel sensibilisiert zu haben. Das sogenannte „Blistern“ konnte damals jedoch nicht nachgewiesen werden, Estermann musste lediglich eine Strafe von 1500 Franken wegen Unterlassung der Sorgfaltspflicht zahlen. Laut Dr. Cronau eine klare Fehlentscheidung.

Der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) steht währenddessen auch weiterhin hinter dem Reiter. In einem Statement vom 22. November heißt es: „Das Wohlbefinden des Sportpartners Pferd steht beim SVPS an erster Stelle, und dafür, dass diesem Wohlbefinden jederzeit Rechnung getragen wird, setzt der Verband sich vehement ein. Er wird daher die Angelegenheit weiter verfolgen sowie gegebenenfalls notwendige Massnahmen treffen. Dies aber erst nach einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.“

Quellen: www.pferdewoche.ch, Blick.chjordan retro shoes mens release dates | nike outlet at tanger outlet mall